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Der Staat darf ihre Daten verkaufen!, titelte BILD heute. Auch in anderen Medien ist das Thema längst Spitze. In sozialen Netzwerken erhitzt es bereits seit Tagen die Gemüter. Und der Protest wächst, zu Recht! Denn persönliche Daten sind zu schützen und nicht zu handeln, schon gar nicht von Staats wegen.
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Ausgangspunkt war ein neues Meldegesetz. Es wurde von der CDU/CSU und von der FDP am 27. Juni 2012 im Innenausschuss und tags darauf im Plenum des Bundestags abschließend beschlossen, jeweils gegen die Stimmen der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Das alles in großer Eile, machtvoll, ohne Not.
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Inzwischen rudern selbst Spitzenpolitiker der Regierungs-Parteien zurück: CSU-Chef Seehofer, Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU), Bundesinnenminister Friedrich (CDU) sowie Regierungssprecher Seibert. Der Bundesrat solle das Gesetz stoppen und mit dem Bundestag neu aushandeln, heißt es plötzlich.
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Zugleich erreichten mich hunderte Mails. Denn neben dem Inhalt des Gesetzes gibt es einen zweiten Stein des Anstoßes. Die entscheidende Abstimmung fand ohne Aussprache in den Abendstunden des 28. Juni 2012 statt. Nur wenige Abgeordnete waren im Plenarsaal. Ich leitete die Sitzung, wie man per Video sehen kann.
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Sie hätten die Beschlussunfähigkeit feststellen und die Abstimmung verhindern müssen, Frau Pau! Gerade Sie als Linke! So oder ähnlich steht es mahnend bis empört in zahlreichen Schreiben. Wobei nicht wenige auf Paragraf 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags verwiesen, insbesondere auf Artikel 1.
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Dort heißt es: Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Das war natürlich ganz offensichtlich nicht der Fall. Nun ist für die Versammlungsleitung völlig unerheblich, welcher Partei der amtierende Präsident angehört. Maßgeblich ist ausschließlich die Geschäftsordnung.
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Und die schreibt im Folgenden vor, wann und wie Beschlussunfähigkeit festzustellen ist. In Kurzfassung: Auf Antrag einer Fraktion oder von fünf Prozent aller Abgeordneten. Einen solchen Antrag gab es nicht. Oder nach unklaren Abstimmungsmehrheiten. Die lagen nicht vor, so dass auch kein Hammelsprung gemäß Paragraf 52 anstand.
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Bleibt noch ein Sonderpunkt. Der jeweilige Präsident kann von sich aus die Sitzung unterbrechen, wenn erkennbar weniger als 25 Prozent aller Abgeordneten anwesend sind. Das gilt aber nur für die so genannte Kernzeit und auch nur in Übereinstimmung mit den Fraktionen. Als Kernzeit gilt donnerstags, 9 bis 13 Uhr.
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Nun mag das für manche unbefriedigend sein. Aber als Vizepräsidentin gilt für mich ausschließlich die vom Deutschen Bundestag beschlossene Geschäftsordnung - unabhängig davon, ob ich als Linke eine Debatte gut oder schlecht finde. Und die hat durchaus einen rationalen Kern. Das gilt auch für die angeführte Kernzeit.
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Der Bundestag arbeitet in aller Regel von Mittwoch bis Freitag im Parallelbetrieb. Während im Plenum debattiert wird, tagen gleichzeitig diverse Ausschüsse und andere Gremien. Mit Ausnahme der Kernzeit. In diesen vier Stunden dürfen keine weiteren Beratungen stattfinden, so dass alle Abgeordneten am Plenum teilnehmen können.
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Deshalb sieht die Geschäftsordnung für diese Zeit auch eine harte Regelung (meine Formulierung) vor, wie die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit festzustellen ist. In allen anderen Momenten gilt: siehe Punkt 7 dieser Aktuellen Notiz. So beschämend das für den Bundestag auch manchmal sein mag.
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Schließlich: Auch die Frage, ob zu einem Antrag, einer Erklärung, einem Gesetz im Plenum diskutiert wird oder nicht, entscheidet nicht die Versammlungsleitung. Das vereinbaren selbst bestimmt die parlamentarischen Geschäftsführungen der Fraktionen. Ich habe lediglich zu prüfen, ob die getroffene Abmachung weiterhin gilt.
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Nun aber geht es vor allem darum, den von CDU/CSU und FDP im Bundestag per Gesetz ermöglichten Datenhandel wirklich zu unterbinden. Dazu bietet wie stets campact, das politische Einmisch-Portal, eine gute Möglichkeit. Meine Daten sind keine Ware, heißt dort ein Appell, den jede und jeder unterzeichnen kann.
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