PDS gegen Telekommunikationsüberwachung

Bundestag, 17. Juni 2005, „Telekommunikationsrechtliche Vorschriften“
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

Wir sprechen heute über ein Gesetz, welches erst ein Jahr alt ist. Das Telekommunikationsgesetz soll nun wieder geändert werden.
Zwei Dinge sollen damit erreicht werden:
- Die drei Jahre alte EU- Universaldienstrichtlinie soll ins nationale Recht umgesetzt werden.
- Der Verbraucherschutz in Bezug auf die 0190er Abzocker- Rufnummern soll verbessert werden.

Dagegen kann man nichts haben, aber machen wir uns nichts vor: Im Kern dient dieses Gesetz der Organisation der möglichst vollständigen Überwachung des Fernmeldeverkehrs.

In den Jahren seit 2001 sind viele Gesetzesgrundlagen zum staatlichen Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis geschaffen worden. Hier geht es um den Eingriff in ein Grundrecht aus Artikel 10, Absatz 1 aus dem Grundgesetz. Inzwischen ist die Telekommunikationsüberwachung eine Standardmaßnahme im Dienste der der öffentlichen Sicherheit. Dies lässt sich im vorliegenden Gesetz in den Paragraphen 110 bis 114 nachlesen.

Das TKG regelt die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen. Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet diese sicher zu stellen.
Der Staat verpflichtet Unternehmen hoheitliche Aufgaben zu übernehmen und will diese zukünftig dafür bezahlen.

Die PDS im Bundestag lehnt diesen Abbau des Daten- und Grundrechteschutz ab.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

17.6.2005
www.petra-pau.de

 

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