Kein Freibrief zur Überwachung

Bundestag, 19. März 2009, Debatte „Sicherheit in der Informationstechnik“
Rede von Petra Pau

(zu Protokoll gegeben)

1. 

Man versuche sich unsere Gesellschaft, insbesondere die Wirtschaft, aber auch die Verwaltung ohne moderne Informationstechnik vorzustellen. Es wird nicht gelingen. Denn ohne moderne Informationstechnik ständen „alle Räder still“, um ein altes Bild zu bemühen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Bund für seine Informationstechnik höchste Sicherheitsstandards anstrebt.

2. 

Das ist der Sinn des vorliegenden Gesetzes und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Gesetz umfasst in vier Artikeln zwölf Paragrafen mit zahlreichen Unterpunkten. Sie alle scheinen einleuchtend, auch, wenn sie nicht auf den ersten Blick überschaubar sind. Insofern könnte man meinen: „Je sicherer, desto besser!“ Wäre da nicht ein versteckter Pferdefuß.

3. 

Fast alles, was geregelt werden soll, betrifft die interne Informationstechnik und die inneren Informationssysteme des Bundes. Sofern weitere Behörden betroffen sein könnten, werden die Kompetenzen des BSI beschrieben bzw. Grenzen gesetzt. Auch das klingt vertrauenswürdig. Allerdings nur bis zum Verweis auf das Telemedien-Gesetz, konkret § 15, Absatz 9.

4. 

Dort heißt es plötzlich: „Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden.“ Hier geht es nicht mehr um interne Systeme von Bundesbehörden, sondern um allgemeine Anbieter von Internet-Leistungen. Und die können google, yahoo oder anders heißen.

5. 

Im Klartext: Das Gesetz zur internen Sicherheit des Bundes ermächtigt externe Anbieter Nutzungsdaten zu erheben, zu speichern und gegebenenfalls weiter zu melden. Damit würde das Surfverhalten von Internetnutzern registriert und kontrolliert. Und das alles ohne konkreten Verdacht. Das wäre ein Freibrief zur Überwachung aller Internet-Nutzer. Einem solchen Gesetz wird die Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

 

 

19.3.2009
www.petra-pau.de

 

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