Aktuelle Notiz: Datenschutz - mitklagen möglich

von Petra Pau
Berlin, 10. Juli 2010

1. 

„Swift“ klingt so schwungvoll, wie "Elena" Schönes suggeriert. Alles Lüge! Aber gut verkauft! „Swift“ ist das verharmlosende Synonym für einen Vertrag zwischen der EU und den USA. Mit ihm wird US-Geheimdiensten der Zugriff auf Bankdaten von Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gestattet. „Elena“ ist eine Vorratspeicherung von Daten letztlich aller Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Dabei geht es um Löhne und Gehälter, aber auch um weitere Angaben, die Behörden nichts angehen. So wird auch die Teilnahme an Streiks erfasst. Per Gesetz, also rechtstaatlich?!

2. 

DIE LINKE lehnt beides ab. Ich tue es schon länger. Denn beide Einbrüche in den Datenschutz begannen bereits zwischen 2001 und 2005, also als SPD und Grüne die Bundesregierung stellten - „Swift“ in Praxi und „ELENA“ als Planspiel. Seit Jahren fordert DIE LINKE zudem ein Moratorium für alle Großprojekte, die eine Gefahr für persönliche Daten bedeuten können. Der digitale Pass gehört dazu, ebenso die elektronische Gesundheitskarte. Jedwede Art von Vorratsdatenspeicherung sollte Alarmglocken läuten lassen und jedwede Form von Zentraldateien.

3. 

Der Umgang mit „Swift“ birgt ein weiteres Schauspiel. Im Herbst vorigen Jahres musste das Abkommen zwischen den USA und den EU-Staaten neu verhandelt werden. Das EU-Parlament hatte ein Veto eingelegt, auch die SPD, die FDP und die Grünen im Bundestag liefen Sturm. Das tun sie noch immer, verbal. Nun hat das EU-Parlament einen nur marginal überarbeiteten „Swift“-Vertrag abgesegnet - mit den Ja-Stimmen der Sozialdemokraten, der Liberalen und der Grünen, EU-Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland vornweg. Aktion gespaltene Zunge!

4. 

Am 2. März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato praktizierte Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt. Rund 40.000 Bürgerinnen und Bürger hatten geklagt. Nun geht es erneut um einen Rechtsstreit in „Karlsruhe“ - gegen die für 2011 geplante Volkszählung. Wieder geht es um Datenschutz und wieder um Angaben, die den Staat nichts angehen. Zum Beispiel welcher Religion die befragten Bürgerinnen und Bürger zuneigen. Also gehöre ich erneut zur Klage-Gemeinschaft. Näheres dazu siehe: http://zensus11.de.

5. 

Mit einer verhinderten Volkszählung in der BRD-alt begann übrigens die Geschichte des Datenschutzes hierzulande. 1983 urteilte das Bundesverfassungsgericht sinngemäß: Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr wissen oder wissen können, wer was über sie weiß, sind nicht mehr souverän. Wer nicht mehr souverän ist, kann auch kein Souverän sein. Eine Demokratie ohne Souveräne aber ist undenkbar. Das ist die Dimension, um die es geht - die Demokratie. Und wer kann schon wirklich noch wissen, wer was über ihn weiß? Die Gefahr ist akut!
 

 

 

10.7.2010
www.petra-pau.de

 

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