Erklärung der Abgeordneten Petra Pau nach § 31 der Geschäftsordnung zum Abstimmungsverhalten zum Tagesordnungspunkt 4 Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in der 29. Sitzung des Deutschen Bundestages am 09.04.2014:
Hiermit erkläre ich, dass ich zur vorliegenden Beschlussempfehlung mit Enthaltung stimme.
1. Zur Abstimmung stand die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 18/1067) zu einem Antrag der Bundesregierung (Drucksache 18/984) zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen. Ich habe mit Enthaltung votiert.
2. Es geht um die Vernichtung syrischer Chemiewaffen, also um Abrüstung. Das findet meine Zustimmung. Zumal die Bundesrepublik Deutschland dafür eine große Verantwortung trägt, da sie maßgeblich an der Hochrüstung Syriens - und weiterer Staaten - beteiligt war bzw. ist. Das spräche für ein Ja.
3. Zugleich ist nicht auszuschließen, dass die USA und weitere Nato-Staaten diese Beteiligung der Deutschen Bundeswehr als Entlastung missdeuten, um die angedrohte militärische Eskalation gegen Russland im aktuellen Krim-Konflikt zu forcieren. Das spräche für ein klares Nein.
4. Meine gewissenhafte politische Abwägung zwischen einem Ja zur militärischer Abrüstung und einem Nein zu militärischer Eskalation führt mich im konkreten Fall zu einer Enthaltung in oben genannter Abstimmung.
Petra Pau
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