Einwanderungsrecht: human und transparent
Bundestag, 5. Februar 2015, Debatte zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem
modernen Einwanderungsgesetz
Rede von Petra Pau
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1. |
Meine erste Bundestags-Debatte über ein Einwanderungsgesetz liegt knapp 15 Jahre zurück. Damals regierte Rot-Grün.
Uns lagen damals Empfehlungen der Süssmuth-Kommission vor, benannt nach der einstigen Präsidentin des Bundestages.
Der zugrundeliegende Auftrag stammte vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Er war restriktiv.
Gleichwohl mahnte die Kommission: Zu- und Einwanderung aller Art sei nicht auf die Innenpolitik reduzierbar.
Sie sei zudem Prinzipien wie der Menschenwürde, der Demokratie sowie Werten wie Gerechtigkeit und Solidarität verpflichtet.
Außerdem gelte es für Toleranz, Akzeptanz und wechselseitigen Respekt innerhalb der Bevölkerung zu werben, hieß es im Bericht.
Die Widersprüche waren übersichtlich: Ich warb für eine Willkommens-Kultur, die Union für eine deutsche Leitkultur, was immer das auch sei.
Wir wollten eine menschenrechtliche Einwanderung,
andere dagegen eine profitable Zuwanderung - auf Zeit.
Alle diese Konflikte sind nicht aus der Welt, nicht im Gesetz, nicht in der Praxis. Auch deshalb begrüßt DIE LINKE die neue Initiative.
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2. |
Zum Rückblick gehört auch: Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen blieb damals hinter der Süssmuth-Kommission zurück.
CDU und CSU sorgten für weitere Restriktionen. Initiativen und Verbände sprachen darob von einem Verhinderungs-Gesetz.
Hinzu kam die Wowereit-Panne im Bundesrat: Die Brandenburger SPD stimmte mit Ja, die Brandenburger CDU mit Nein.
Bundesrats-Präsident Wowereit wertete das dennoch als Brandenburger Ja. Das wurde vor Gericht kassiert und damit das Gesetz.
Es kam zu erneuten Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat.
Heraus kam 2004/05 ein noch schlechterer Kompromiss.
Seither sind zehn Jahre vergangen. Es wird also höchste Zeit für ein modernes Einwanderungsrecht mit einer guten Willkommenskultur.
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3. |
Bündnis 90/Die Grünen haben dafür einen Antrag vorgelegt.
Etlichen Gedanken und Vorhaben kann DIE LINKE folgen.
Über Details und Differenzen wird in den Ausschüssen zu sprechen sein.
Deshalb werde ich hier grundsätzlicher bleiben.
Erstens: Einwanderung ist derzeit auch ein gesellschaftliches Thema. Ich kann nur hoffen und appellieren: Möge niemand das Thema parteipolitisch missdeuten, um bei Pegida oder AfD-Wählern auf Stimmenfang zu gehen. Das käme uns allen schlecht zu stehen.
Zweitens: Wir reden über Menschen mit Rechten und nicht über Roboter zum Melken. Menschen teilt man nicht in nützlich, unnütz oder schädlich ein. Wer es dennoch versucht, und sei es über ein flexibles Punktesystem, entfernt sich gedanklich von Artikel 1 Grundgesetz.
Drittens: Bei alledem geht es immer auch um Integration. Die wiederum bleibt ein zweiseitiger Prozess. Sie fordert Einwandernde ebenso, wie die aufnehmende Gesellschaft. Maßstab für dieses Miteinander ist das Grundgesetz und kein deutsch-nationaler Dünkel.
Viertens: Ein transparentes Einwanderungsrecht und ein humanes Asylrecht sind Zweierlei. Sie dürfen weder verwechselt, noch vermengt werden. Für DIE LINKE heißt das auch: Ein neues Einwanderungsgesetz ersetzt keine bessere Flüchtlingspolitik. Sie bleibt überfällig.
Fünftens: Wenn wir über Einwanderung reden, dann nicht nur darüber, mit welchem Recht Menschen einwandern dürfen, sondern auch darüber, welches Recht Eingewanderten gebührt. Die Spanne dazu reicht vom Wahlrecht bis zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Und sechstens: Wir erleben derzeit, wie sich rassistisches Gedankengut enthemmt entlädt. Dem müssen wir gemeinsam wehren. Ob dies gelingt, hängt auch von unserer Debattenkultur zum Einwanderungsgesetz ab.
Wir sollten Ressentiments abbauen und nicht bedienen.
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