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Wir reden über ein Gesetz, das Schlussfolgerungen für den Verfassungsschutz aus dem NSU-Nazi-Mord-Desaster verheißt.
Ich greife daraus jetzt nur einen Aspekt auf: Das V-Mann-Unwesen.
Ein Vorzug sei, meinte Bundesinnenminister de Maizière, dass nunmehr die fragwürdige V-Leute-Praxis der Sicherheitsbehörden besser geregelt werde.
Zitat:
Wir haben (...) Klarheit bei den V-Leuten geschaffen. (...)
Szenetypisches Verhalten einschließlich Straftaten ist zulässig. (...)
Die Verletzung von Individualgütern wie Körperverletzung nicht (...)
Wenn es im Einzelfall einmal anders ist, muss darüber der Behördenleiter (...) entscheiden.
Das klingt gut, ist es aber nicht. Denn de facto bleibt alles beim Alten.
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2. |
Dazu eine exemplarische Geschichte aus dem NSU-Nazi-Mord-Desaster:
Carsten S. war als strammer Nazi aus Brandenburg bekannt.
Gemeinsam mit rechtsextremen Kumpanen versuchte er, einen Nigerianer zu erschlagen, zu verbrennen, zu ersäufen. Das Opfer entkam nur knapp dem Tod.
Carsten S. wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Von da an wurde er für den Verfassungsschutz interessant, als V-Mann Piatto.
Sein V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz chauffierte Piatto verlässlich aus dem Knast zu Nazi-Konzerten. So blieb Carsten S. in der Szene und für sie aktiv.
Später absolvierte Carsten S. ein Praktikum. Obendrein hatte er eine Festanstellung in Aussicht. Das beeindruckte offenbar auch eine Richterin.
Er wurde vorzeitig entlassen mit der klaren Auflage, sich künftig strikt von der Nazi-Szene fern zu halten.
Der Richterin wurden allerdings zwei wesentliche Fakten verschwiegen:
Das gelobte Praktikum hatte Piatto in einem Nazi-Szene-Laden.
Und seine mögliche Festanstellung sollte eine neue Filiale desselben sein.
Alles von Verfassungsschutz' Gnaden, Täuschung der Justiz inklusive.
Kurzum: Der Verfassungsschutz half Verfassungsfeinde aufzubauen, anstatt die Verfassung zu schützen. Klarer kann sich ein Amt nicht selbst delegitimieren.
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3. |
Nun zum neuen Gesetz: Es besagt, dass Nazis, die sich schwerer Verbrechen gegen Leib und Leben schuldig gemacht haben, in aller Regel nicht mehr als V-Leute angeworben werden dürfen.
Sind neue Piattos also ausgeschlossen?
Nein! Denn in aller Regel bedeutet: Es gibt Ausnahmen! Zum Beispiel wenn das Informationsinteresse der Ämter für Verfassungsschutz schwerer wiege, als die Straftaten von Nazis.
In diesen Fällen, so der Bundesinnenminister, werde die V-Leute-Frage zur Chefsache. Sie müssten dann klug wägen.
Also zurück zu Piatto. Ich habe den V-Mann-Führer von Carsten S. gefragt:
Wie sehen Sie das im Rückblick. Glauben Sie nicht auch, dass das ein fataler Fehler war. Seine Antwort war unmissverständlich: Nein!
Wochen später wurde derselbe Piatto-Führer Präsident vom Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen. Er ist jetzt also der neue Chef-Entscheider.
Sie sehen: Das Gesetz hält nicht, was es verspricht.
Also wird DIE LINKE Nein sagen!
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4. |
Ich bleibe weiter bei der V-Mann-Kontroverse:
Der Thüringer Landtag gehört zu den wenigen Parlamenten, die sich intensiv mit dem NSU-Desaster auseinandergesetzt haben.
Und die neue rot-rot-grüne Regierung zog Konsequenzen.
Die V-Leute-Praxis soll radikal heruntergefahren werden.
Dafür wird sie heftig als Sicherheitsrisiko beschimpft.
Zu Unrecht: Denn wer eine Praxis beendet, die Nazis verharmlost und letztlich stärkt, handelt rechtsstaatlich und humanistisch - was sonst?!
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5. |
DIE LINKE hat zum Gesetzentwurf einen Alternativantrag vorgelegt.
Im Kern geht es darin um zwei Vorschläge:
Die Ämter für Verfassungsschutz sollen als Geheimdienste aufgelöst und in eine transparente Politikberatung umgewandelt werden.
Und die V-Leute-Praxis der Sicherheitsbehörden ist umgehend zu beenden.
Unser Vorschlag ist weitgehend, grundgesetzkonform und obendrein geeignet, gesellschaftliches Engagement für Demokratie und Toleranz zu stärken.
Ich freue mich auf Ihre Neugier und auf Ihre kluge Zustimmung.
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