Fünf Punkte für mehr Datenschutz

Bundestag, 9. März 2017 Debatte zum Datenschutzrecht
Rede von Petra Pau

1. 

Zur Erinnerung und insbesondere für jüngere Zuhörerinnen und Zuhörer dieser Debatte:
 
1983 hatte das Bundesverfassungsgericht ein legendäres Urteil gesprochen. Allgemein wird es „Volkszählungsurteil“ genannt.
 
Damit wurde das Recht auf informelle Selbstbestimmung und mithin der Datenschutz auf Verfassungsrang gehoben.
 
Wenn wir also über Datenschutz reden, dann nicht über belanglose Nebensächlichkeiten, sondern immer über verbriefte Grundrechte und unabdingbare Grundlagen der Demokratie.
 
Heute geht es um die Anpassung des deutschen Datenschutzes an aktuelle Vorgaben der Europäischen Union.
 
Die zentrale Frage heißt folglich: Schafft der vorliegende Gesetzentwurf mehr Datenschutz und mehr Transparenz oder nicht?
 
Die Fraktion DIE LINKE beantwortet beide Fragen mit Nein
und wird folglich als Bürgerrechtspartei den Gesetzentwurf ablehnen.

2. 

Mit unserer Ablehnung sind wir übrigens mitnichten allein, wie zahlreiche Stellungsnahmen und Gutachten zeigen.
Darunter auch eine ausführliche Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff.
 
Besonders zugespitzt hat es die Initiative Digitalcourage formuliert.
 
(Zitat): „Am Donnerstag dieser Woche“ - also heute - „sollen im Bundestag gleich zwei schlechte Gesetze beraten werden“.
 
„Das Datenanpassungsgesetz“ (...) läutet den Ausverkauf des Datenschutzes ein. Und das „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ (...) macht es für Bürgerinnen und Bürger unmöglich, sich noch unbeobachtet im öffentlichen Raum zu bewegen“.
 
Es geht also um viel. Umso fragwürdiger ist die Tagesordnung, die der Bundestag sich für heute gegeben hat.
 
Sie sprengt den 24-Stunden-Rahmen eines Tages. Sie winkt Wichtiges rasant durch. Und ist mithin eines selbstbestimmten Parlaments unwürdig.

3. 

DIE LINKE hat einen eigenen Antrag zum vorliegenden Regierungsentwurf gestellt.
 
Im Kern geht es uns um fünf grundlegende Verbesserungen:
 
Erstens: Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu stärken. Das beginnt beim Auskunftsrecht über erhobene Daten und betrifft ebenso die Möglichkeiten, persönliche Daten löschen zu lassen.
 
Zweitens: Die Kompetenzen des bzw. der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind zu stärken, inklusive Sanktionsmöglichkeiten bei Datenmissbrauch.
 
Drittens: Eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle gegenüber Nachrichten- und Geheimdiensten ist zu schaffen.
 
Viertens: Die Zahl der Daten und deren Zweckentfremdung bei sogenannten Scoring-Verfahren, z. B. wenn es um die Kreditwürdigkeit von Personen geht, sollen minimiert werden.
 
Und fünftens: Wir brauchen in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ein gesondertes und neues Datenschutzrecht für Beschäftigte.
 
All das gibt der vorliegende Entwurf nicht her. Stattdessen senkt er bislang geltende Standards. Er bleibt partiell auch hinter EU-Recht zurück.
Deshalb wird er von der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
 

[download] Stenographischer Bericht, pdf-Datei

[als Video]

 

 

9.3.2017
www.petra-pau.de

 

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