NPD-Verfahren von Amts wegen gefährdet

Zu Medienberichten, nach denen das NPD-Verbotsverfahren zu platzen droht, weil die Innenminister nicht gewillt sind, das Bundesverfassungs-gericht über als Zeugen aufgerufene V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD zu informieren, erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der PDS:

Das NPD-Verfahren ruht seit Monaten. Hintergrund ist die noch immer nicht aufgeklärte Frage, wie viele V-Leute als Zeugen gegen die NPD aufgerufen wurden. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist läuft am 31. Juli dieses Jahres ab. Bis dahin müssen die Antragsteller, also Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, Auskunft geben.

Allerdings deutet nichts darauf hin, dass das Bundesinnenministerium und die Innenministerien der Länder dieser Auflage nachkommen wollen. Das NPD-Verbotsverfahren droht daher von Amts wegen zu scheitern. Der gesellschaftliche Schaden wäre unermesslich. Schon jetzt wähnt sich die rechtsextremistische Szene im Aufwind.

Hinzu kommt, dass der Bundestag und die antragstellenden Fraktionen düpiert werden. Sie können weder ihrer Kontrollpflicht gegenüber der Regierung nachkommen, noch werden sie in die Lage versetzt, souverän am Verbotsverfahren teilzunehmen.

Berlin, den 10. Juli 2002

 

 

10.7.2002
www.petra-pau.de

 

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