Die erschütternden Vorkommnisse aus Brandenburg und Sachsen
zeigen, dass der Verfassungsschutz offenbar weder durch
Richtlinien noch durch gesetzliche Bestimmungen zu bremsen
ist. Aufrufe zum Mord gegen den brandenburgischen
Generalstaatsanwalt und gegen Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens, antisemitische und rassistische Hetze
ihres V-Manns wurden vom VS offenbar nicht nur geduldet,
sondern auch noch finanziert. Und die gewalttätige
Gruppierung Skinheads Sächsische Schweiz (SSS), die auch
Ordnerdienste für die NPD erledigte, entwickelte sich
offenbar unter der V-Mann-Tätigkeit des sächsischen VS zur
kriminellen Vereinigung.
Es zeigt sich mehr und mehr, dass der bundesdeutsche
Neofaschismus beträchtlich vom VS unterwandert ist und der
VS hier offenbar sogar strukturbildend tätig ist.
Der Rechtsstaat wird vom VS zusammen mit Rechtsextremisten
ausgehebelt. Und schlimmer noch: Hier wird eine beiderseitig
sich stützende kriminelle Energie deutlich.
Ich fordere eine sofortige Aufklärung darüber, ob auch das
Bundesamt für Verfassungsschutz in das Treiben der V-Leute
in Brandenburg und Sachsen involviert war. Eine
entsprechende schriftliche Frage habe ich an die
Bundesregierung gerichtet.
Berlin, den 8. August 2002
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