De facto ist dies der erwartete Wortbruch des Kanzlers in der Irak-Frage.
Es gibt keine Pflicht, ein Land zu unterstützen, das einen Angriffskrieg plant.
Im Gegenteil: Das Grundgesetz enthält eine Friedenspflicht. Sie steht rechtlich höher, als ein Handschlag zu Prag.
Berlin, den 27. November 2002
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