Aus guten - historischen und sachlichen - Gründen gibt es eine strikte Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr. Das soll so bleiben.
Im Namen der Terrorismus-Bekämpfung wurde das Grundgesetz ohnehin schon mehrfach überdehnt. Ein Grund mehr, die Verfassung vor Beckstein und Böse zu schützen.
Berlin, den 5. Dezember 2002
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