Die juristischen Finessen obliegen dem Gericht. Mir geht es um eine politische Wertung des Verfahrens.
Es stand am Scheideweg, als die Frage alternativ hieß: Entweder die V-Leute-Praxis wird beibehalten oder die NPD wird verboten?
Die Entscheidung lag beim Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder. Der Bundestag und seine mitklagenden Fraktionen waren im NPD-Verbots-Verfahren längst entmündigt - trotz meiner Proteste.
Kommt es nun zum Ende des Verfahrens, dann entfällt das Entweder-Oder.
Die verfassungswidrige NPD bliebe eine rechtmäßige Partei und die rechtswidrige V-Mann-Praxis hätte Bestand.
Das wäre ein politischer Super-GAU.
Berlin, den 17. März 2003
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