Bundeswehr darf auch künftig nicht Polizei spielen oder präventiv eingesetzt werden

Der Bundesverteidigungsminister will die Bundeswehr neu definieren und im Inneren wie auch weltweit im Kampf gegen den Terrorismus einsetzen. Dazu erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag:

Bisher fühlten sich die Scharfmacher von CDU und CSU für die Militarisierung der Innenpolitik und die Forderung von grundgesetzbrechenden Präventiv-Einsätzen zuständig. Die Übernahme solcher Vorschläge durch einen Sozialdemokraten macht den Unsinn jedoch weder politisch, noch fachlich besser. Es gibt aus guten Gründen eine Trennung von Bundeswehr und Polizei. Sie haben unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Kompetenzen und unterschiedliche Rechte. Auch der Verweis auf eventuell terrorgefährdete Objekte begründet keine Grundgesetzänderung. Denn für Ausnahme-Fälle gibt es längst Ausnahme-Paragrafen.

Das Grundgesetz verbietet Angriffs- und Präventivkriege. Mit dem Vorschlag die Bundeswehr zu einer Armee zu entwickeln, die weltweit und frühzeitig gegen Terroristen kämpft, verläßt Struck den Gründungskonsens der Bundesrepublik.

Deshalb:
Die Bundeswehr darf auch künftig nicht Polizei spielen! Wehrpflichtige und Soldaten dürfen nicht in Konflikt mit dem Grundgesetz gebracht werden.
 

Berlin, den 25. April 2003

 

 

25.4.2003
www.petra-pau.de

 

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