Das Urteil ist hochgradig gefährlich und widerspricht dem Schutz menschlicher Würde.
Das Gericht lehnt in der übermittelten Begründung Folter ab, sofern diese unerträglich hart, grausam oder unmenschlich ist. Es relativiert die Folterpraxis in anderen Ländern, sofern diese nicht zwingend wahrscheinlich sei oder vom Staat nicht zielgerichtet unterstützt werde.
Das ist scheinheilig. Denn Folter bleibt Folter.
Im konkreten Fall - Indien - verweist nicht nur amnesty international auf die gängige Folterpraxis. Selbst das hiesige Auswärtige Amt räumt ein, dass Folter eine häufig von der Polizei angewandte Vernehmungsmethode sei.
Fatal ist die im Urteil implizierte Unterteilung zwischen staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung und Folter. Die Anti-Asyl-Hardliner werden sich die Hände reiben - der UNO-Menschenrechtskonvention zum Trotz.
Berlin, den 22. Juli 2003
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