Die Hamburger Ausländerbehörde versucht derzeit Kinder aus Ghana
abzuschieben, obwohl sie hier bei ihren Müttern mit Aufenthaltsrecht
leben. In Ghana droht ihnen die Einweisung in Heime. Die Behörde
begründet ihr restriktives Vorgehen damit, dass die Kinder illegal zu
ihren sorgeberechtigten Müttern eingereist seien. Die Abschiebung sei
daher ausländerrechtlich zwingend.
Diese Argumentation ist weder rechtlich noch menschlich
nachvollziehbar. Kinder unterliegen dem grundgesetzlichen Schutz der
Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Das muss für deutsche wie
für ausländische Kinder gelten.
Wir fordern den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder
auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausländerbehörden Kinder nicht
aus ihren Familien reißen, um sie abzuschieben. Die
Innenministerkonferenz sollte sich auf ihrer nächsten Sitzung dazu
verständigen. Wir fordern die Innenminister weiter auf, endlich den
ausländerrechtlichen Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention
aufzuheben und diese Schutzkonvention voll anzuwenden.
Berlin, den 31. Juli 2003
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