Mit einer solchen Vereinbarung verkauft die EU die Bürgerrechte und den Datenschutz ihrer Einwohnerinnen und Einwohner an die USA. Und dass, obwohl die Datenschutzbestimmungen in den USA unter dem EU- Niveau liegen und obendrein lax behandelt werden.
Ein solcher Vertrag ist nicht nur sittenwidrig, er verstößt auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik.
Ich erwarte, das Bundesinnenminister Schily umgehend bei der EU- Kommission interveniert.
Berlin, den 17. Dezember 2003
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