Der Europäische Gerichtshof hat die Enteignung von DDR-Bürgern im Zuge der deutschen Vereinigung für rechtswidrig erklärt. Das hat die PDS begrüßt.
Der materielle Umfang der fälligen Wiedergutmachung wird auf ca. 1 Milliarde € geschätzt. Es geht also keineswegs um ein Bagatell-Delikt.
Nun schlagen SPD-Politiker vor, den Solidaritätszuschlag zu erhöhen, um den Schaden zu begrenzen. Das ist grober Unfug.
Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um den Aufschwung-Ost zu stärken. Er ist zweckbestimmt und nicht frei verfügbar, schon gar nicht als Entschädigungsfond bei Rechtsbruch von Staats wegen.
Der Vorstoß einiger SPD-Politiker ist daher bestenfalls geeignet, den Solidaritätszuschlag in Verruf zu bringen.
Berlin, den 24. Januar 2004
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