Ekelhaft, aber kein Eingriffsgrund

Bundesinnenminister Schily will die Versammlungsfreiheit an ausgewählten Gedenkorten einschränken. Dazu erklärt Petra Pau, PDS im Bundestag:

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Es darf prinzipiell nicht eingeschränkt werden.

Natürlich ist es ekelhaft, wenn alte und neue Nazis ausgerechnet dort aufmarschieren, wo der Opfer des Faschismus gedacht wird. Aber Ekel rechtfertigt keinen Eingriff ins Grundgesetz.

Das normale Versammlungsrecht lässt Einschränkungen und Auflagen zu. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Faschismus gibt es letztlich nur ein probates Mittel: Eine demokratische Gesellschaft mit Zivilcourage.
 

Berlin, den 28. Juni 2004

 

 

28.6.2004
www.petra-pau.de

 

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