Ich halte die geplante Speicherung von TK-Daten für unangemessen und obendrein für grundgesetzwidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen der Überwachung von Personen und der Erfassung von Daten enge Grenzen gesetzt. Diese gelten auch, wenn die Speicherpläne über den EU-Umweg beschlossen werden sollten.
Konkret geht es um alle Daten, die via Telefon anfallen und künftig erfasst sowie zwölf Monate lang gespeichert werden sollen. Dasselbe trifft auf Internet-Daten zu, die ein halbes Jahr lang abrufbar bleiben sollen.
Berlin, den 26. September 2005
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