Jeder blamiert sich, wie er kann. Denn beim geplanten Abriss geht es nicht um eine Attraktion. Vandalismus trifft es eher. Wobei Berlin nur ausführendes Organ ist. Zuständig bleibt der Bundestag.
Er muss seinen Abriss-Beschluss korrigieren. Zumal zwei entscheidende Prämissen für die getroffene Entscheidung inzwischen hinfällig sind: Es gibt kein solides Finanzierungs-Konzept für den künftigen Schloss-Platz und es gibt keinerlei Garantie mehr für seine öffentliche Nutzung als Humboldt-Forum.
Berlin, den 13. Dezember 2005
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