Die Länderkammer fordert schnellstmöglich eindeutige Rechtsgrundlagen für einen Datenabgleich zwischen Ermittlungsbehörden und den Trägern von
Sozialleistungen.
Der umfassende Datenabgleich wurde als Ausnahmebefugnis - angeblich ausschließlich zum Kampf gegen den Terrorismus - geschaffen. Nun werden vermeintliche Sozialleistungsbetrüger mit potentiellen Terroristen gleichgesetzt.
Im Kern heißt das: Wer arm dran ist, verliert auch noch seine Bürgerrechte. Datenschutz gilt nur noch für die Reichen und Schönen.
Die ganze Missbrauchsdebatte und der massive Datenklau ließe sich auf einen Schlag vermeiden. Nämlich mit einer sozialen Grundsicherung für jede und jeden.
Berlin, den 10. Februar 2006
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