Das Bundesverfassungsgericht hat damit zugleich die Position der Linkspartei.PDS bestärkt: Das so genannte Luftsicherheitsgesetz ist eine Lizenz zum Töten. Das wiederum verstößt gegen Artikel I Grundgesetz, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem betont: Der Bundestag hat mit diesem Gesetz seine Kompetenz überschritten und versucht, das grundgesetzliche Trennungsgebot zwischen Bundeswehr und Polizei aufzuheben.
Wir appellieren daher dringend an die Koalitions-Parteien, nicht länger mit dem Grundgesetz zu spielen. Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen, auch nicht zur Fußball-Weltmeisterschaft.
Berlin, den 15. Februar 2006
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