Klarstellung und Rüge

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil private Telefon-Verbindungsdaten besonders geschützt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

Das Urteil unterstreicht nochmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach dürfen Telekommunikations-Daten nur in besonderen Ausnahmefällen beschlagnahmt werden. Das ist eine wichtige Klarstellung.

Das Urteil ist zugleich eine erneute Rüge. Denn wieder einmal hatten Innenpolitiker und Ermittlungsbehörden gegen verbriefte Grund- und Bürgerrechte verstoßen.
 

Berlin, den 2. März 2006

 

 

2.3.2006
www.petra-pau.de

 

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