Die Division Brandenburg war eine terroristische Organisation innerhalb der Wehrmacht. Wenn sich das KSK in dieser Tradition wähnt oder in dieser Tradition beschrieben wird, dann ist das ein akuter Fall für den Bundestag.
Ohnehin ist das KSK eine Geheim-Einheit innerhalb der Bundeswehr, ohne parlamentarische Anbindung und Kontrolle. Das KSK steht zudem in dem begründeten Verdacht, an Menschenrechtsverletzungen der US-Army beteiligt zu sein.
Zu alledem darf sich der Bundestag nicht länger taub und blind stellen. Es reicht nicht, die Vorwürfe in geheimen Ausschüssen zu verhandeln. Das Plenum muss öffentlich agieren.
Berlin, den 25. Februar 2007
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