Der 18-Jährige wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Beim Strafmaß ließ das Gericht Milde walten. Man ging davon aus, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte.
Wenn Volksverhetzung eine jugendtypische Verfehlung ist, dann muss es schlimm stehen um die Jugend. Noch wirrer aber muss es in den Köpfen der Richter zu gehen, die das ernsthaft meinen.
Berlin, den 27. November 2007
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