Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes.
Heimliches Online-Ausspähen von Computern greift tief in verbriefte Grundrechte ein. Gerade deshalb ist das ja auch ein laufender Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Berlin, den 19. Januar 2008
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