Laut Artikel 35 Grundgesetz darf die Bundeswehr im Inneren nur bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall eingesetzt werden.
Sollte es sich bei der Münchener Sicherheitskonferenz folglich um eine Naturkatastrophe oder eine besonders schweren Unglücksfall handeln, dann ist sie zu beenden noch bevor sie beginnt.
Sollte es sich bei der Bayerischen Hauptstadt München allerdings nicht mehr um das Innere der Bundesrepublik Deutschland handeln, dann müsste das umgehend durch den Bundestag festgestellt und im Grundgesetz geändert werden.
Sollte es aber - wie zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm - darum gehen, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren als Gewohnheitsrecht einzuführen, so bleibt das dennoch grundgesetzwidrig und ist schon deswegen abzulehnen.
PS:
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf entsprechende Fragen zum Bundeswehreinsatz während der Münchener Sicherheitskonferenz kann bei der Fraktion DIE LINKE bezogen werden.
Berlin, den 7. Februar 2008
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