Bleibt das Bundesverfassungsgericht bei seiner Logik, dann müsste es auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung für Null und nichtig erklären.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gesetzt.
Die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten steht mit diesem Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit auf erkennbarem Kriegsfuß.
28. Februar 2008
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