Die Forderung nach einem Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz ist uralt.
Ihre Einlösung ist daher überfällig. Aber es geht um mehr.
Das Datenschutzrecht stammt wesentlich aus dem vorigen Jahrhundert. Es muss umfassend erneuert werden, damit es dem Internetzeitalter gerecht wird.
Es reicht daher nicht aus, dass das Bundesverfassungsgericht immer neue Stoppzeichen setzt bzw. neue Grundrechte kreiert. Der Bundestag muss endlich reagieren, und die Zeichen der Zeit rechtlich normieren.
Berlin, den 4. April 2008
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