Das Urteil gibt all jenen Bürgerinnen und Bürgern Recht, die sich in einer Volksabstimmung für die Rudi-Dutschke-Straße ausgesprochen hatten.
Damit ist der politische Kreuzzug der Dutschke-Gegner, unter ihnen die örtliche CDU, auch vor Gericht gescheitert. Das begrüße ich außerordentlich.
Berlin, den 21. April 2008
|