Der Gesetzentwurf ist viertelherzig. Die Weitergabe persönlicher Daten zu geschäftlichen Zwecken wird ungenügend eingeschränkt und sanktioniert.
Die zunehmende Erhebung und Verbreitung persönlicher Daten durch den Staat wird überhaupt nicht berührt.
Das neue Gesetz schützt persönliche Daten zwar besser vor Geschäftemacherei, als das bisherige, aber keineswegs ausreichend. Noch immer gibt es unnötige Ausnahmeregeln und eine viel zulange Übergangsfrist.
Entweder der Grundsatz, meine Daten gehören mir, gilt oder er gilt nicht. Ein bisschen schwanger geht ebenso wenig, wie Datenschutz mit Hintertüren.
Berlin, den 10. Dezember 2008
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