Mangelnder Datenschutz gefährdet die Demokratie

Vor 25 Jahren hob das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz in den Rang eines Grundrechtes. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

Das so genannte Volkszählungsurteil war ein historisches Urteil. Es begründete das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz persönlicher Daten als verbrieftes Grundrecht.

Gleichwohl ist die Entwicklung seither Besorgnis erregend.
Noch nie war das technische Potential zur vollständigen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger so groß, wie heute. Und noch nie waren die Begehrlichkeiten nach persönlichen Daten so groß, wie heute.

Was gelegentlich übersehen wird:
Das Bundesverfassungsgericht führte seinerzeit auch aus, dass mangelnder Datenschutz eine Gefahr für die Demokratie ist.

Es geht also bei fehlendem Datenschutz nicht nur um persönliche Belange, sondern gleichermaßen um gesellschaftliche Dimensionen.
 

Berlin, den 15. Dezember 2008

 

 

15.12.2008
www.petra-pau.de

 

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