Normalerweise gilt: Gut Ding will Weile haben. Die Forderung nach mehr Arbeitnehmerdatenschutz aber ist asbach-uralt. Sie stammt bereits aus den 1980er Jahren.
So lange die Daten von Arbeitnehmern nicht gesetzlich klar geschützt werden, so lange bleiben Datenaffären, wie bei der Bahn AG oder bei der Telekom, weitgehend im Bereich von Ordnungswidrigkeiten.
Dieser unhaltbare Zustand wird nun andauern. Das ist geradezu eine Einladung an weitere Firmen, die so gesetzte Schonfrist intensiv zu nutzen.
Berlin, den 16. Februar 2009
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