Die Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger werden verdachtsunabhängig erfasst und auf Vorrat gespeichert. Bereits das stellt den Rechtsstaat auf den Kopf. Daran ändert auch die Koalitionsvereinbarung nicht.
Ob und wie diese Unmengen an Daten dann auch noch ge- oder missbraucht werden, ist eine nachgeordnete Frage. Der Datenschutz und die Unschuldsvermutung nehmen in jedem Fall mit Vorsatz Schaden.
Berlin, den 17. Oktober 2009
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