Linksfraktion klagt gegen Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung

Beitrag von Petra Pau für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, 13. Oktober 2021

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit Dienstag über ein von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gemeinsam mit Grünen und FDP eingeleitetes abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung. Sie wenden sich damit gegen eine Reform der Koalition von 2018. In einem völlig übereilten Gesetzgebungsverfahren hatten Union und SPD gegen den Willen der Opposition die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben.

Eine Obergrenze hatte das Bundesverfassungsgericht 1992 zur Wahrung der Staatsfreiheit der Parteien festgelegt (2 BvE 2/89). Zwar kann eine jährliche Preisanpassung stattfinden, aber darüber hinaus ist eine Anhebung verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sich die Verhältnisse einschneidend geändert haben. Parteien sollen nicht vollständig vom Staat finanziert werden. Sie sollen nur bekommen, was zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit unerlässlich ist und von ihnen nicht selbst aufgebracht werden kann. Andernfalls laufen die Parteien Gefahr, sich aus ihrer gesellschaftlichen Verwurzelung zu lösen.

Diesen besonders hohen Begründungspflichten für die Anhebung der Obergrenze ist die Koalition nicht nachgekommen. Mit einem pauschalen Verweis auf die Digitalisierung und die erhöhte Partizipation der Mitglieder lässt sich eine einschneidende Veränderung der Verhältnisse nicht begründen.

Das Normenkontrollverfahren ist uns auch deshalb wichtig, weil es sich bei der Parteienfinanzierung gewissermaßen um eine Entscheidung in eigener Sache handelt. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will damit dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität der Parteien und der Politikverdrossenheit entgegentreten.

„Wir hatten eine sehr ausführliche Anhörung“, sagte Petra Pau, die das Verfahren in Karlsruhe beobachtete. „Unterstrichen werden muss, dass es 2018 notwendig gewesen wäre, sich mit den tatsächlichen Grundlagen zu beschäftigen und auf dieser Grundlage das Gesetzgebungsverfahren zu führen. Das ist nicht geschehen. Deshalb sehen wir uns in der Klage bestätigt. Auch war das Gesetzgebungsverfahren nicht dazu geeignet, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken, sondern vielmehr die Skepsis zu bestärken. Und das schadet unter dem Strich allen demokratischen Parteien.“
 
 

 

 

13.10.2021
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